Winterreifen – Gesetzesänderung wird relevant!
Winterreifen sind speziell für den Gebrauch bei niedrigen Temperaturen und schlechter Wetterlage konzipiert. Generell unterscheidet er sich von einem Sommerreifen dahingehend, dass das Laufflächenprofil im Allgemeinen größere Profilrillen und/oder Stollen mit größeren Zwischenräumen aufweist, sich der Reifenaufbau unterschiedet und er eine weichere Gummimischung aufweist. Zwar gibt es zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestprofiltiefe von 1,6 mm bei Sommer- und Winterreifen keinen Unterschied, jedoch ist eine Erneuerung der Winterreifen ab einer Profiltiefe von 4 mm zu empfehlen.
Im Mai 2017 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, welche die Anforderung an Winterreifen ändert. Während bisher Reifen mit der Kennzeichnung „M+S“ mit Produktionsdatum bis zum 31.12.2017 (DOT 52/17) als Winterreifen galten, dürfen diese nur noch bis zum 30.09.2024 als solche genutzt werden. Ab diesem Zeitpunkt sind lediglich Winterreifen mit dem Alpin-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) bei winterlichen Verhältnissen zulässig.
Wer also ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg vermeiden will, sollte sich frühzeitig bezüglich der Zulässigkeit seiner Reifen erkundigen.