Gefährlicher Reifenverschleiß
Der abgebildete Reifen war an der angetriebenen und gelenkten Vorderachse eines Pkw montiert. Im inneren Laufflächenbereich des Reifens konnte festgestellt werden, dass das Reifenprofil so weit verschlissen war, dass sogar die Karkasse sichtbar hervorgetreten ist. Aber auch am äußeren Laufflächenbereich ist bereits erkennbar, dass die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm unterschritten wurde.
Achtung:
In so einem Fall ist der Mangel als gefährlicher Mangel einzustufen, da die Reifenstabilität im Wesentlichen durch den unzulässigen Verschleiß im inneren Laufflächenbereich beeinflusst ist und der Reifen bei weiterer Nutzung jederzeit platzen könnte.
Die Ursache eines solchen Verschleißbildes kann beispielsweise ein zu geringer Reifenfülldruck sein. Genauso kann der unzulässige Verschleiß auf ein falsch eingestelltes oder verstelltes Fahrwerk (z. B. Spur, Sturz etc. außerhalb des Soll- bzw. Toleranzbereichs) oder ein unzulässig hohes Radlagerspiel hindeuten.
Im Motorsportbereich werden zumeist profillose Reifen, sogenannte „Slicks“, verwendet, deren Reifeneigenschaften von den für den Straßenverkehr zugelassenen Reifen abweichen. Hauptmerkmale eines „Slicks“ sind neben der profillosen Lauffläche eine weichere Reifengummimischung. Um eine maximale Übertragung der Antriebs- und Bremskräfte eines Fahrzeuges auf die Fahrbahnoberfläche sowie der Seitenführungskräfte bei Kurvenfahrt zu erzeugen, müssen Reifen mit einer weicheren Gummimischung in der Regel warmgefahren werden, damit optimale Haftungseigenschaften gewährleistet werden können. Solche Reifen sind allerdings nur speziell für den Einsatz bei trockenen Witterungs- bzw. Fahrbahnverhältnissen gedacht. Da solche Idealbedingungen im Alltag bedingt durch wechselhafte Witterungsverhältnisse und Zeitmangel nur selten vorkommen, schreibt der Gesetzgeber Reifen vor, deren Lauffläche mit einem Profil versehen sein muss. Die Aufgabe eines Reifenprofils besteht neben dem Erzeugen einer maximalen Kraftübertragung und Haftung auch darin, geringere Bremswege und Kurvenstabilität zu gewährleisten. Auch die Verdrängung von Wasser und Schnee sowie eine geringe Geräuschentwicklung und die Selbstreinigungsfunktion spielen hierbei eine wichtige Rolle. Die Profiltiefe hat dabei einen wesentlichen Einfluss auf die vorbezeichneten Aufgaben, weswegen der Gesetzgeber in § 36 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm vorschreibt.
Egal, ob Sommer-, Winter- oder Ganzjahresreifen, die Mindestprofiltiefe gilt für allesamt. Dennoch gibt es zahlreiche Profiltiefen-Empfehlungen in Bezug auf Winter- und Ganzjahresreifen, die besagen, dass bei Erreichen einer Profiltiefe von 4 mm der Reifen nicht mehr für die kalten und schneereichen Wintermonate genutzt werden sollte.
Im Rahmen der Hauptuntersuchung können wir uns lediglich auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm beziehen, egal ob Sommer-, Winter- oder Ganzjahresreifen. Dies bedeutet, dass ein Winterreifen mit beispielsweise 2,0 mm Profiltiefe nicht zu beanstanden ist, sofern das Hauptprofil des Reifens am ganzen Umfang mindestens die gesetzliche Mindestprofiltiefe aufweist und keine anderen Mängel am Reifen hinsichtlich Zulässigkeit, Verschleiß und/oder Beschädigungen festgestellt werden. Gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) werden unter dem Hauptprofil eines Reifens die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche verstanden, welches etwa 75 % der gesamten Laufflächenbreite ausmacht.