Tu­ning und Än­de­rungs­ab­nah­men

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Änderungsabnahme: Welche Änderungen am Fahrzeug müssen Sie anmelden?

Darunter fällt jede Art von Tuningmaßnahmen, die nach § 19 (3) StVZO eine Eintragung erfordert, wie z. B. die Änderung der Rad-Reifen-Kombination. Bei Teilen, die über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen, muss eine Kopie der ABE beigelegt sein. Dieser entnehmen Sie, ob eine Anbauabnahme erforderlich ist und ob eine Eintragungspflicht in die Fahrzeugpapiere besteht.

Existiert für das Bauteil ein Teilegutachten, so ist immer eine unverzügliche Abnahme des Einbaus vorzunehmen.

Gibt es zu Ihrem Bauteil allerdings keine ABE, kein Teilegutachten oder sind darin beschriebene Auflagen (z. B. der Verwendungsbereich) nicht eingehalten, wird eine sogenannte Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlich.

Dies ist auch der Fall, wenn mehrere Tuningmaßnahmen erfolgt sind, die sich gegenseitig beeinflussen (z. B. Tieferlegung in Kombination mit anderer Rad-/Reifenkombination).

Wer führt die Änderungsabnahme durch?

Diese führen Ihre GTÜ-Prüfingenieurinnen und -Prüfingenieure bzw. GTÜ-Sachverständigen gerne für Sie durch. Nach erfolgreicher Abnahme erhalten Sie einen Nachweis der Änderungsabnahme, den Sie ggf. bei der Zulassungsstelle in Ihre Fahrzeugpapiere eintragen lassen müssen.

Sollten Sie mit einer unzulässigen Änderung in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Das kann dann sehr teuer für Sie werden. Erkundigen Sie sich daher bereits vor dem Kauf bzw. Einbau eines Teils bei der GTÜ-Prüfingenieurin bzw. dem GTÜ-Prüfingenieur in Ihrer Nähe, ob die Änderung zulässig ist oder nicht. Das erspart Ihnen Zeit, Kosten und Nerven.

Eine entsprechende Dokumentation der Veränderung nach § 19 (3) StVZO erfolgt in einer Änderungsabnahmebescheinigung.

Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen

Die GTÜ-Prüfingenieurinnen und-ingenieure und GTÜ-Sachverständigen begutachten unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug. Sie bereiten auch die Eintragung in die Papiere durch die Zulassungsstelle vor.

Papiere nicht vergessen

Bringen Sie zur Änderungsabnahme bitte folgende Unterlagen mit:

  • Ihren Fahrzeugschein bzw. Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • das Teilegutachten oder die Genehmigung nach EU-Recht
  • die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
  • die Bauartgenehmigung bzw. die Herstellerbescheinigung

Sie finden Ihre Bescheinigung der Änderungsabnahme nicht mehr?

Falls Sie das passende Teilegutachten bzw. die passende Teilegenehmigung der Änderungsabnahme nicht mehr greifbar haben: kein Problem! Die GTÜ-Zentrale in Stuttgart hat Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen nahezu alle Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind.

Zudem kann die GTÜ bei Bedarf die erforderlichen Gutachten für die Änderungsabnahme Ihres Fahrzeugs gegen eine Gebühr auch über den Hersteller beschaffen.

Im gleichen Umfang helfen wir Ihnen z. B. auch bei der Umschreibung eines Kleinkraftrads/Rollers zum Mofa und wieder zurück.

Feststellung der Vorschriftsmäßigkeit

Es kann vorkommen, dass der Polizei an Ihrem Fahrzeug etwas aufgefallen ist, das nicht den Vorschriften nach § 5 FZV entspricht. Das können unter anderem Tuning-Maßnahmen, abgefahrene Reifen, schlechte Beleuchtung oder starke Geräuschentwicklung sein. Sollte diesbezüglich ein konkreter Verdacht bestehen, erstellt die Polizei einen Mängelbericht. Sie sind anschließend verpflichtet, sich die Beseitigung der aufgeführten Mängel innerhalb einer festgelegten Frist bei einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation, z. B. der GTÜ, bestätigen zu lassen. Bei Nichteinhaltung der Vorführungsfrist kann die Zulassungsstelle den weiteren Betrieb des Fahrzeugs untersagen.

Sie sind unsicher, ob die Mängeleinstufung korrekt ist?

Die GTÜ-Prüfingenieurin bzw. der GTÜ-Prüfingenieur in Ihrer Nähe hilft Ihnen gerne weiter.

Sollten Sie feststellen, dass Ihr Fahrzeug Probleme z. B. mit der Beleuchtung, den Reifen oder dem Auspuff hat, empfiehlt die GTÜ den Gang zur Fachwerkstatt. Lassen Sie diese Schäden schnellstmöglich beheben.

Weiter Fragen?

Was ist beim Tuning im Hinblick auf eine anschließende Änderungsabnahme erlaubt und was nicht? Worauf muss ich beim Veredeln und Verbessern meines Gefährts achten? Und wie unterscheide ich seriöse von unseriösen Angeboten auf dem Markt? Sprechen Sie uns an:

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