TÜV abgelaufen? Konsequenzen und Lösungen
Das Überziehen eines Termins zur Hauptuntersuchung (HU) ist im Alltag nicht ungewöhnlich, ob nun absichtlich oder versehentlich. Dies kann jedoch unter Umständen zu erheblichen Konsequenzen führen.
Seit 2012 wird die HU bei verstrichener Frist nicht mehr zurückdatiert. Das bedeutet, dass die nächste Hauptuntersuchung erst zwei Jahre nach dem tatsächlichen Prüftermin fällig ist und nicht zwei Jahre nach dem Monat, in dem die Untersuchung ursprünglich hätte stattfinden sollen. Dadurch ist es möglich im Laufe der Fahrzeuglebenszeit HU-Termine „einzusparen“.
Die Hauptuntersuchung zu überziehen ist jedoch nicht zu empfehlen, da bereits im Monat nach der Fälligkeit eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, die mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Wird die Frist um mehr als acht Monate überschritten, droht bei einer Verkehrskontrolle neben einer Geldstrafe zusätzlich ein Punkt in Flensburg. Bei dem Besuch in der Prüfstelle muss ab einer Überschreitung um mehr als zwei Monate ein um 20% erhöhtes HU-Prüfendgeld bezahlt werden.
Um unerwünschte Konsequenzen zu vermeiden, sollten Sie darauf achten, die Prüffristen für Ihre Fahrzeuge einzuhalten. Dies gilt insbesondere für Fahrzeuge die seltener genutzt werden, wie Anhänger oder Motorräder!
Als kleiner Tipp: Speichern Sie sich direkt nach der bestandenen HU den nächsten Termin in Ihrem Smartphone oder bei Interesse erinnern wir Sie gerne an Ihren Prüftermin.