Signalisierte Airbag-Fehlfunktion überklebt!

Das nachstehende Foto zeigt das Kombiinstrument eines Fahrzeuges, bei dem offensichtlich das Erlöschen der störenden, dauerhaft leuchtenden Airbag-Kontrollleuchte durch das Abdecken mit schwarzem Isolierband erzwungen wurde. Damit wurde versucht die signalisierte Fehlfunktion des Airbag-Systems dauerhaft zu verdecken.

Gemäß §30 StVZO Absatz 1 Satz 2 müssen Fahrzeuge so gebaut und ausgerüstet sein, dass die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben. Weiterhin wird in §35a StVZO konkretisiert, dass Rückhaltesysteme (z.B. Airbag) im Fahrzeug so eingebaut sein müssen, dass ihr einwandfreies Funktionieren bei vorschriftsmäßigem Gebrauch und auch bei Benutzung aller ausgewiesenen Sitzplätze gewährleistet ist und sie die Gefahr von Verletzungen bei Unfällen verringern.

Im vorliegenden Fall signalisiert die permanent leuchtende Airbag-Kontrollleuchte eine Fehlfunktion des Airbag-Systems, sodass die Sicherheit der Fahrzeuginsassen und die Verringerungen des Verletzungsausmaßes im Falle einer unvermeidlichen Kollision nicht mehr gewährleistet werden kann, wodurch das Fahrzeug im Rahmen der Hauptuntersuchung mit einem erheblichen Mangel eingestuft wurde.