Oldtimerbegutachtung

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H-Kennzeichen – Oldtimerbegutachtung

GTÜ-Prüfingenieurinnen und ‑Prüfingenieure führen an Ihrem Oldtimer eine Oldtimer­begutachtung gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durch.

Ergibt die Begut­achtung, dass die vor­geschriebenen Kriterien erfüllt sind, kann das Fahrzeug ein H-Kenn­zeichen erhalten.

Welches Fahrzeug kann das H-Kenn­zeichen erhalten?

Dieses Kenn­zeichen erhalten nur Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden und bei denen die Oldtimeruntersuchung erfolgreich abgeschlossen wurde.

Die Oldtimerbegutachtung umfasst

  • die Untersuchung im Umfang einer Haupt­untersuchung (gemäß § 29 StVZO),
  • die sachverständige Begut­achtung des Pflege- bzw. Erhaltungszustands,
  • die Begutachtung des Gesamtfahrzeugs und
  • die Begut­achtung der Originalität seiner Haupt­baugruppen (zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum).

Vorteile des H-Kennzeichens

Vorteil eines H-Kennzeichens ist neben der Zufahrtberechtigung in Umweltzonen auch die günstige (pauschale) Kfz-Steuer, die sich besonders bei großvolumigen Motoren auszahlt.

Wichtig für eine Oldtimerbegutachtung zur Erlangung eines H-Gutachtens bei der GTÜ ist, dass das Fahrzeug bereits deutsche Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung oder Fahrzeugbrief) besitzt und nicht direkt aus dem Ausland kommt.

Fragen zu Oldtimern?

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen zu Ihrem Oldtimer. Unsere GTÜ-Prüfingenieure und -Prüfingenieurinnen vor Ort stehen Ihnen in allen spezifischen Punkten zur Verfügung und helfen Ihnen dabei, alle relevanten Unterlagen für Ihre Oldtimerbegutachtung zusammenzustellen.

Weitere Informationen zu Young- und Oldtimern finden Sie unter GTÜ-Classic.

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