Kindersitzpflicht in Deutschland

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Die wichtigsten Infos auf einen Blick

Wer mit Kindern im Auto unterwegs ist, sollte die gesetzlichen Vorgaben zur Kindersitzpflicht kennen. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder bis zu einer Körpergröße von 1,50 m dürfen im Auto nur mit einem geeigneten Kindersitz befördert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Sicherheitsgurte ihre Wirkung optimal entfalten und die Kleinen im Falle eines Unfalls bestmöglich geschützt sind.​​

Welche Kindersitze sind erlaubt?

Erlaubt sind ausschließlich Kindersitze, die nach folgenden Normen zugelassen sind:

  • UN Reg. 129
  • UN ECE Reg. 44 (Änderungsserie 03 und 04)

Verwenden Sie immer einen Sitz, der dem Alter, dem Gewicht und der Größe Ihres Kindes entspricht.

Welcher Sitz ist wann richtig?

  • Babyschale (Reboarder): ab Geburt bis ca. 18 Monate (0–13 kg)
  • Kindersitz mit 5-Punkt-Gurt: ca. 1–4 Jahre (9–18 kg bzw. 60–105 cm)
  • Kindersitz mit 3-Punkt-Gurt: ca. 4–12 Jahre (15–36 kg bzw. 105–150 cm)

Eine korrekte Sicherung reduziert nachweislich das Verletzungsrisiko bei Unfällen.

Achtung bei Kindersitzen auf dem Beifahrersitz!
Ein rückwärtsgerichteter Kindersitz (Reboarder) darf nur mit ausgeschaltetem Beifahrer-Airbag verwendet werden, da der aktive Airbag im Falle eines Unfalls auslösen und das Kind schwer verletzen kann.

Bei vorwärtsgerichteten Kindersitzen auf dem Beifahrersitz kann der Airbag meist aktiviert bleiben, der Sitz sollte aber so weit wie möglich nach hinten geschoben werden. Je nach Fahrzeug und Hersteller wird empfohlen, den Airbag dennoch zu deaktivieren. Wichtig ist, stets die Einbauanleitung sowie die Hinweise des Kindersitzherstellers zu beachten, um eine sichere Befestigung zu gewährleisten und Ihr Kind bestmöglich zu schützen.

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Wir beraten Sie gerne rund um das Thema Sicherheit im Auto!