Hauptuntersuchung

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Hauptuntersuchung (HU) für Privatkunden – HU-Plakette fällig?

Wir führen die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO inklusive Abgasuntersuchung (AU) für Ihr Fahrzeug durch. Die HU-Plakette gibts dann direkt bei der GTÜ-Prüfstelle.

Fristen für die Hauptuntersuchung

Der zeitliche Abstand zwischen den Untersuchungen für Pkw beträgt normalerweise 24 Monate. Bei Pkw nach der ersten Kfz-Zulassung ist die Hauptuntersuchung erst nach 36 Monaten fällig.

Seit dem 01.07.2012 wird die Hauptuntersuchung bundesweit nicht mehr zurückdatiert, wenn die HU-Frist zur Vorführung überzogen wurde. Daher erhalten diese Fahrzeuge – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z. B. 24 Monate).

HU-Plakette abgelaufen?

Was passiert, wenn Sie eine abgelaufene HU-Plakette haben? Bei Überziehen der Frist zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Wir erinnern Sie an den Termin zur Hauptuntersuchung

Damit Sie die Frist nicht verpassen, empfehlen wir Ihnen den kostenlosen GTÜ-Erinnerungsservice. Melden Sie sich an und wir erinnern Sie gerne an Ihre nächste Untersuchung. Im Anschluss können Sie direkt einen Termin bei einer GTÜ-Partnerin/einem GTÜ-Partner in Ihrer Nähe für Ihr Auto bzw. Fahrzeug vereinbaren.

zur HU-Erinnerung

Wie lese ich die HU-Plakette?

HU-Plakette erklären

Damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter dem Scheibenwischer vorfinden, achten Sie auf die Informationen, die Ihnen die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt. Darauf zu sehen ist der Monat und das Jahr, in dem die nächste Hauptuntersuchung erforderlich ist. Die Farbe der Plakette wechselt jedes Jahr und gibt ebenfalls Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit. Insgesamt gibt es sechs verschiedene Farben. Ihre Abfolge wiederholt sich nach sechs Jahren.

Um Ihnen unnötige Kosten zu ersparen, erinnern wir Sie rechtzeitig an Ihren nächsten HU-Termin.

Kosten für die amtliche Dienstleistung Hauptuntersuchung

Die Preise für die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO hängen von mehreren Faktoren ab:

  • In welchem Bundesland wollen Sie Ihr Fahrzeug zur Prüfung vorstellen?
  • Welche Prüfart (Hauptuntersuchung mit oder ohne Untersuchung des Motor- und Abgasmanagements (UMA, Nachfolge der AU), Änderungsabnahmen usw.) möchten Sie? Ist vielleicht auch eine Kombination von Prüfungen gewünscht oder erforderlich (HU und Änderungsabnahme)?
  • Welches Fahrzeug (Pkw, Lkw, Motorrad, Anhänger mit oder ohne Bremse usw.) wollen Sie vorstellen?
  • Wie hoch ist die zulässige Gesamtmasse Ihres Fahrzeugs?

Aufgrund dieser Parameter variieren die Kosten für die HU. Alle amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen wie die GTÜ müssen ihre Prüfentgelte der zuständigen Aufsichtsbehörde der Bundesländer melden und dürfen von diesen Entgelten nicht abweichen.

GTÜ-Tipp

Gehen Sie einfach unsere HU-Checkliste Punkt für Punkt durch. Wenn Sie alle Fragen mit Ja beantworten können, macht auch Ihr Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung eine gute Figur. Um sicherzugehen, besuchen Sie vorab die Fachwerkstatt Ihres Vertrauens.