Gasprüfung wird wieder Pflicht
Seit dem 01.01.2020 ist die Gasprüfung (G 607) bei Wohnmobilen und Wohnwagen nicht mehr verpflichtend und auch nicht mehr notwendig um die Hauptuntersuchung (HU) zu bestehen, obwohl sie oftmals für den Urlaub auf dem Campingplatz Voraussetzung ist.
Dies ändert sich jedoch ab dem 19.07.2025 mit der Neufassung der StVZO und dem darin aufgeführten §60 „Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“. Darin ist ausgeführt, dass bei Wohnmobilen oder Wohnwagen vor der ersten Inbetriebnahme, einer Wiederinbetriebnahme und auch im Rahmen einer wiederkehrenden Untersuchung alle 24 Monate eine G 607 durchzuführen ist. Sollte an einem Fahrzeug bislang noch keine Gasprüfung durchgeführt worden sein, muss dies bis zum Stichtag nachgeholt werden.
Wie in den letzten Jahren bleibt die Gasprüfung unabhängig von der Hauptuntersuchung, jedoch ist es ratsam beide Untersuchungen gemeinsam durchzuführen, da einige Prüfpunkte der Gasprüfung auch Pflichtprüfpunkte der HU bei Wohnmobilen und Wohnwagen sind. Auch muss, wie auch bei der HU, bei Überschreiten der Prüffrist mit einem Bußgeld gerechnet werden.
Neben den hoheitlichen Tätigkeiten an unserer Prüfstelle können wir ebenfalls die Gasprüfung durchführen und einen entsprechenden Nachweis über den einwandfreien Zustand Ihrer Gasanlage bescheinigen. Sollten Sie irgendwelche Fragen bezüglich der Gasprüfung oder generell zu Gasanlagen haben, stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.