„Die Bremsen wollte ich beim nächsten Reifenwechsel eh neu machen.“

Das nachstehende Foto zeigt den bereits nicht mehr zu erkennenden Bremsbelag der Bremsanlage eines Pkws, der zur Hauptuntersuchung vorgestellt wurde. Dabei ist nur noch der Belagträger, sowie die angeschliffene Bremsscheibe zu erkennen.

Fahrzeugführer können den Verschleiß sehr stark beeinflussen. Je nach Fahrverhalten und Fahrzeug müssen Bremsen daher nach 40.000 – 120.000 km erneuert werden. Da dieses Wechselintervall sehr individuell ist, muss jeder Fahrzeughalter regelmäßig in Eigenverantwortung, die an seinem Fahrzeug vorliegenden Verschleißteile, wie die Bremsanlage, überprüfen. Sobald Bremsbeläge eine Dicke unter 3 mm aufweisen, sollten diese zeitnah erneuert werden.

Die nachfolgenden Fotos zeigen die Bremsbeläge eines bei der Hauptuntersuchung beanstandeten Fahrzeuges. Während der Wirkungsprüfung der Bremse konnten keine markanten Auffälligkeiten festgestellt werden, jedoch zeigte sich bei der Sichtprüfung ein erheblicher Verschleiß und somit ein erheblicher Mangel der Bremsbeläge.

Bei diesem Fahrzeug war einer der Beläge bereits so verschlissen, dass die Nietverbindungen, die den Bremsbelagträger mit dem Belag verbinden, seit Längerem die Bremsscheibe anschliff und beschädigte. Somit wurde im Rahmen der HU ebenfalls die Bremsscheibe bemängelt.

Vorsicht! Der Spruch „Eisen auf Eisen bremst gut“ ist zwar richtig, aber dies verursacht einen sehr hohen unkontrollierten Verschleiß der Bremsscheibe. Dies hat zur Folge, dass die Bremsscheibe frühzeitig gewechselt werden muss, wodurch hohe Kosten entstehen. Die ordnungsgemäße Verwendung von Bremsbelägen dient dazu, eine gleichbleibend gute Bremswirkung zu erhalten und eine thermische Überbelastung der Bremsanlage zu verhindern.