Batterie im Gasflaschenkasten – Ein echter Knaller!

Bei einer Camping-Gas-Prüfung nach G607 entdeckten wir im Flaschenaufstellraum eines Wohnwagens nicht nur die erwartete Gasflasche, sondern direkt daneben – eine fest installierte 12V-Starterbatterie!

Achtung! Der Gasflaschenkasten ist kein zusätzlicher Stauraum und eine Verbotszone für elektrische Installationen!
Viele Wohnwagenbesitzer bauen die Batterie für den Rangierantrieb (sog. „Mover“) ohne große Hintergedanken direkt im Gasflaschenkasten ein. Diese Entscheidung wird oft aus Gründen der Platzersparnis und der kurzen Leitungswege getroffen – die Nähe zum Chassis macht die Verkabelung einfach und praktisch, der Platz scheint optimal genutzt. Was jedoch häufig nicht bedacht wird:
Die Kombination von Elektrik und Gas birgt erhebliche Risiken. Im Flaschenaufstellraum sind daher keine elektrischen Bau- oder Ausrüstungsteile erlaubt, da sie als potenzielle Zündquelle gelten. Dazu zählen insbesondere Batterien, Steckdosen, Kabel, Wasserpumpen und andere Komponenten, die als Zündquellen fungieren könnten. Bereits kleinste Funkenbildung kann beim Austritt von Gas zu Explosionen oder Bränden führen.
Zudem wird im Gasflaschenkasten von Wohnwagen oder Wohnmobil häufig unbedacht weiteres Zubehör gelagert. Dabei ist der Gasflaschenkasten nicht als zusätzlicher Stauraum geeignet. Duch eingelagerte Gegenstände sind häufig die vorgeschriebenen Lüftungsgitter verdeckt oder blockiert. Dadurch kann im Falle eines Gaslecks das Gas nicht mehr ausreichend entweichen, was das Risiko einer Explosion oder Vergiftung der Insassen massiv erhöht.
Unser Tipp: Stellen Sie vor jeder Fahrt sicher, dass die Lüftungsöffnungen frei und der Gasflaschenkasten auch ausschließlich für die Gasflaschen genutzt wird.

