Anhänger mit Tempo 100 km/h fahren

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Fährt man eine Pkw mit Anhänger mit einer Gesamtmasse von bis zu 3,5 t, ist es durch eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere möglich die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen auf 100 km/h zu erhöhen. Einen Vorschlag zur Änderung der Fahrzeugpapiere kann gemäß § 15 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) nach Klassifizierung des Anhängers mit einem X-Faktor (siehe Infoblatt), in Abhängigkeit seiner Ausstattung, durch einen Prüfingenieur erfolgen und bei dem Straßenverkehrsamt eingetragen werden. Dort erhält man auch die Tempo-100-Plakette, welche am Heck des Anhänger angebracht werden muss.

Um nun ein solches Fahrzeuggespann mit 100 km/h führen zu können sind folgende Kriterien zu erfüllen:

  • Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein
  • Der Anhänger muss für eine Fahrt mit 100 km/h geeignet sein (ab Erstzulassung 01.01.1990 vorgeschrieben oder durch Herstellerfreigabe)
  • Die Reifen müssen für Geschwindigkeiten bis 120 km/h (Geschwindigkeitsindex L) zulässig sein
  • Die Reifen am Anhänger müssen jünger als 6 Jahre sein
  • Die Tempo 100 Plakette muss am Anhänger angebracht sein
  • Die Stützlast des Gespanns ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeuges oder des Anhängers zu orientieren, wobei der kleinere Wert gilt
  • Die zulässige Masse des Anhängers muss kleiner oder gleich der Leermasse des Zugfahrzeuges multipliziert mit dem X-Faktor sein

Zwar sind bei einer Anhebung der Höchstgeschwindigkeit einige Dinge zu beachten, jedoch kann sich das Vorrankommen mit dem jeweiligen Anhänger als wesentlich komfortabler gestalten, wenn man nicht gezwungen ist mit 80 km/h in der LKW- Kolonne mitzufahren.