Um­welt­pla­ket­ten

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Über die amtlichen Schadstoffplaketten

Über den Erwerb einer Feinstaubplakette kann die Autofahrerin/der Autofahrer selbst entscheiden. Sie garantiert freie Fahrt für saubere Autos in Umweltzonen. Die amtlichen „Feinstaubplaketten“ erhalten Sie bei uns.

Wie erhalten Sie die Feinstaubplakette?

Vom 01. bis 11. Januar 2022 ist die Ausstellung von Umweltplaketten durch die GTÜ aufgrund einer internen Systemumstellung nicht möglich. Wir bitten Sie um Verständnis.

Bitte senden Sie uns das mit allen Daten ausgefüllte Bestellformular inklusive einer Kopie der Fahrzeugpapiere und des Nachweises über den eingebauten Dieselpartikelfilter per Fax, Post oder E-Mail zu.

Wir prüfen anhand Ihrer Unterlagen, welche Plakettenfarbe Ihr Fahrzeug bekommt. Sie erhalten dann die Feinstaubplakette und die Rechnung per Post zu einem Preis von 10 Euro inklusive Porto, Versand und MwSt.

Sollten Sie für Ihr Fahrzeug keine Feinstaubplakette erhalten, informieren wir Sie entsprechend.

Bestellformular für Schadstoffplaketten

Die Bestellung wird innerhalb einer Woche bearbeitet und versandfertig gemacht. Die Versanddauer der Plakette ins Ausland kann jedoch bis zu zwei Wochen betragen.

Hinweis

Kraftfahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor (z. B. Elektromotor, Brennstoffzellenfahrzeuge) werden der Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) zugeordnet.

Das Datum der Erstzulassung finden Sie in der Zulassungsbescheinigung im Feld B.

Welche Kraftfahrzeuge sind betroffen?

Pkw, Busse und Lkw.

Ausgenommen von dieser Verordnung sind folgende Fahrzeuge:

  • Arbeitsmaschinen
  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 StVZO (z. B. Blaulicht)
  • mobile Maschinen
  • Fahrzeuge, mit denen außergewöhnlich gehbehinderte, blinde oder hilflose Personen fahren oder gefahren werden, bei Nachweis von „aG“, „H“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis
  • Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen im Rahmen militärischer Zusammenarbeit
  • zivile Fahrzeuge im Auftrag der Bundeswehr für unaufschiebbare Fahrten zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben
  • Oldtimer mit H-/07er-Kennzeichen

In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht die relevante Schlüsselnummer in Feld 14.1, bei älteren Fahrzeugscheinen im Feld „zu 1“. Relevant sind jeweils die letzten beiden Ziffern.

Nachrüsten

Das drohende Ausgesperrtwerden aus Umweltzonen ist für viele Autofahrerinnen und Autofahrer ein überzeugendes Argument für das Nachrüsten auf umweltfreundlichere Technik. Nach der Umrüstung durch eine anerkannte AU-Werkstatt erhält die Autobesitzerin/der Autobesitzer eine Abnahmebescheinigung. Anhand dieser trägt die Zulassungsstelle die neue Partikelminderungsstufe (PM-Stufe) in die Fahrzeugpapiere ein.

Welche Schadstoffplakette Ihr Auto bekommen kann und welche Nachrüstmöglichkeiten es dafür gibt, erfahren Sie in unserer Online-Suche.

Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge brauchen in deutschen Umweltzonen eine Feinstaubplakette

Autos mit ausländischer Zulassung haben in deutschen Städten, die Umweltzonen eingerichtet haben, freie Fahrt, wenn sie schadstoffarm und mit einer Schadstoffplakette gekennzeichnet sind.

Innerhalb der Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Ist die Farbe der Feinstaubplakette am Fahrzeug nicht identisch mit der am Umweltzonenschild angezeigten Feinstaubplakette, so darf das Fahrzeug diese Umweltzone nicht befahren.

Kraftfahrzeuge, die mit einer im Zusatzschild angezeigten Plakette gekennzeichnet wurden, sind vom Fahrverbot befreit.